Rehasuisse gewährleistet die professionelle Begleitung des Rehabilitationsprozesses gemäss den von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) festgelegten Qualitätsstandards.
Rehasuisse arbeitet personell und organisatorisch unabhängig.
Rehasuisse hat sich insbesondere zur Neutralität verpflichtet und handelt ohne jegliche Weisung Dritter. Der Umfang unserer Tätigkeit wird ausschliesslich durch das Rehabilitationsziel und den Rehabilitationsbedarf bestimmt.
Rehasuisse stimmt alle im Zusammenhang mit der Rehabilitation verbundenen Massnahmen mit dem Anwalt der Klienten und der Versicherung ab.
Rehasuisse hat sich zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet, um den persönlichkeitsrechtlichen Schutz der Klienten zu wahren.
Für weiterführende Informationen und Anfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
